Schulleitung, Lehrer und Eltern sind Partner bei der Erziehung der Kinder. Ein harmonisches und
lebendiges Miteinander an der Schule ist dabei sehr notwendig.
Die Aufgaben des Elternbeirats sind im Schulgesetz verankert und lauten u.a.:
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
- die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten
- bei Problemen zwischen Eltern und Schule zu vermitteln
- die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu wecken
- das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung
sowie der Erziehungsberatung zu fördern
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern aufzunehmen und zu verwirklichen
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten
- für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit
einzutreten soweit die Mitverantwortung der Eltern dies verlangt
- bei der Organisation und Ausrichtung von Schulveranstaltungen zu helfen