Update NEU – Aktuelle Informationen zur Schulschließung

Dokumentation für die Selbsttestung

Update 15.04.21

Liebe Eltern,

ab Montag startet die Schule im Wechselbetrieb. Das heißt, dass die Kinder an mindestens zwei Tagen die Woche in Präsenz unterrichtet werden.

Die Einteilung Ihrer Kinder erfahren Sie von Ihrer Klassenlehrkraft.

Für neue Notgruppenkinder nutzen Sie bitte dieses Formular.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier zum download.

Elternbrief der Schulleitung

Elternbrief des JHW (Schulkindbetreuung)


Update 08.04.21

Liebe Eltern,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Kinder nach den Osterferien nun doch nicht in die Schule kommen können. Die Landesregierung hat festgelegt, dass in der Woche vom 12.04. bis 16.04. 2021 an den Grundschulen kein Präsenzunterricht stattfindet.

Elternbrief der Schulleitung

Infobrief des Kultusministeriums

Antrag auf Notbetreuung


Update 20.März 2021

Liebe Eltern,

nach der ersten Woche zurück im Präsenzunterricht gibt es vor allem nur eines zu sagen … Ihre Kinder meistern die aktuelle Situation großartig!

Nachdem die erste Woche auch verstärkt im Unterricht Maske getragen wurde, folgte nun die offizielle Anordnung des Kultusministeriums.

Am Montag (22.März) startet an unserer Schule außerdem das Testangebot für die Schülerinnen und Schüler.

Update 05.03.21

Liebe Eltern,

ab Montag, 08.03.21 findet noch für eine Woche Wechselunterricht statt. Das Cluster 2 (1 b, 1, d, 2 b, 2 d) und das Cluster 4 (2 a, 2 c, 3 a, 3 b) kommen zum Präsenzunterricht. Die Gruppeneinteilung wird beibehalten. Die Klassenlehrer*innen teilen mit, welche Gruppe an welchem Wochentag zur Schule kommt. Die Notbetreuung wird in der bisherigen Form fortgesetzt. Ich freue mich, dass ich Ihnen mitteilen kann, dass das  Kultusministerium mittlerweile mitgeteilt hat, dass ab dem 15. März die Grundschulen mit allen Klassen zu einem eingeschränkten Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Sportunterricht findet dabei weiterhin nicht statt. Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht. Das heißt, dass die Eltern wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in der Präsenz oder im Fernunterricht erfüllt wird.

Notbetreuung: Ab dem 15.03. bieten wir keine Notbetreuung mehr an, da alle Kinder im Präsenzunterricht sind.

Sobald ich mehr Informationen zur Schulöffnung unter Pandemiebedingungen erhalten, schreibe ich Sie Ihnen erneut.

Ich weiß, welche Belastung die letzten Wochen und Monate für Ihre Familie darstellte und hoffe, dass diese Entscheidung zu einer Entlastung beiträgt.

Herzliche Grüße

Update: 03.03.21

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Leider wissen wir heute noch nicht, ob ab Montag, 08.03.2021 die Grundschulen weiter geöffnet werden und in welcher Form dann der Schulbetrieb fortgesetzt wird. Wir werden Ihnen schreiben, sobald wir vom Kultusministerium informiert werden.

Schnelltests des schulischen Personals:

Zudem wird unser schulisches Personal erstmals in Kooperation mit der Hausarztpraxis am Bromberghof – Seith, Reuschenbach, Scheerer – getestet. Diese Testungen finden jeden Dienstag und Donnerstag statt.

Update 03.02.21

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die aktuelle Situation sieht keine Öffnung der Schulen vor dem 22.02.21. Momentan warten wir noch auf weitere Informationen seitens des Kultusministeriums. 

Am Donnerstag, 18.02.21 und Freitag, 19.02.21 findet Fernlernen und Notbetreuung statt.

Herzliche Grüße

Update 28.01.21

Liebe Eltern,

die Entscheidung der Landesregierung zur Öffnung der Grundschulen ab Montag, 01.02.2021 wurde gestern vertagt. Die Schulkindbetreuung und ich müssen jedoch jetzt planen, wie es am Montag weitergeht. Die Stadt hat einen Notbetreuungsantrag für den Zeitraum bis zum 11.02.2021 an die Schulen versendet. Aus diesem Grund gehen wir nicht davon aus, dass die Grundschulen in der kommenden Woche öffnen. Leider bleibt die Situation für Eltern, Lehrer*innen und Kinder eine große Herausforderung und Belastung. Wir hätten es sicherlich gerne anders. Der Schutz der Gesundheit hat jedoch Vorrang. Der Fernunterricht wird bis zu einer Schulöffnung fortgeführt. Unsere Standards zum Fernlernen wurden Ihnen zu Beginn der Schulschließung mitgeteilt.

Außerdem ist an der Lorettoschule eine Notbetreuung eingerichtet, die Eltern mit dem angehängten Formular beantragen müssen, wenn Sie Ihr Kind in die Notbetreuung schicken müssen. Dies betrifft auch Eltern, die bereits einen Antrag gestellt haben. Es ist sehr wichtig, dass wir die aktuellen Betreuungszeiten kennen und unsere Listen aktualisieren.

  • Eltern  können für die kommenden zwei Wochen eine Notbetreuung beantragen, wenn beide Erziehungsberechtigte in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein/ beide Erziehungsberechtigte/r ein Studium beendet und dadurch an der Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit/ Studium an. Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur in Anspruch, wenn es dringend erforderlich ist! Im Moment liegen mir keine neuen Vorgaben des Kultusministeriums vor. Aus diesem Grund behalten wir uns das Recht vor, ggf. Arbeitgeberbescheinigungen nachzufordern.

Damit die Schulkindbetreuung und wir die kommenden Wochen organisieren können, muss ein Antrag auf Notbetreuung bis Freitag, 29.01.2021 um 10. 00 Uhr im Sekretariat via Mail oder Einwurf in den Briefkasten eingegangen sein.  (Sekretariat.lsvn@freiburger-schulen.bwl.de)

  • Die Notbetreuung beginnt frühestens um 7.45 und wird, falls Sie Ihr Kind in der Betreuung  angemeldet haben, zum normalen Unterrichtsende von der Schulkindbetreuung übernommen. Bitte schicken Sie Ihr Kind pünktlich zu den von Ihnen angegebenen Zeiten in die Schule. Krankmeldungen oder eine Änderung des Betreuungsbedarfs teilen Sie uns bitte wie gewohnt mit. (Sekretariat: Frau Schaupp)

Die Betreuung bietet in dieser Zeit weiterhin ein warmes Mittagessen an. Dabei orientiert man sich an den Angaben, die bei dem jeweiligen Kind hinterlegt sind. Änderungen diesbezüglich teilen Sie bitte der Schulkindbetreuung mit. (Leitung-bls@jugendhilfswerk.de)

Momentan haben wir noch keine Auskunft erhalten, ob die Fasnachtsferienbetreuung regulär, oder in Notgruppen stattfinden wird. Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir Sie umgehend benachrichtigen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie für die kommende Zeit weiterhin viel Kraft und vor allem Gesundheit.

Herzliche Grüße

Christoph Nitschke

Neuer Antrag für die Notbetreuung


Update 14.01.21

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

eben hat Ministerpräsident Kretschmann verkündet, dass die Grundschulen angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen für weitere zwei Wochen geschlossen bleiben.

Die Stadt Freiburg hat die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Notbetreuung um schwerwiegende Gründe erweitert. (Z.B. pflegebedürftige  Angehörige, Eltern sind Analphabeten, Mehrkindfamilien mit mindestens drei Kindern unter 10 Jahren)

Damit die Schulkindbetreuung und wir die kommenden Wochen organisieren können, muss ein Antrag auf Notbetreuung bis Freitag, 15.01.2021 um 10. 00 Uhr bei der Schulleitung via Mail oder Einwurf in den Briefkasten eingegangen sein.  (Schulleitung.lsvn@freiburger-schulen.bwl.de)

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie für die kommende Zeit viel Kraft und vor allem Gesundheit.

Herzliche Grüße

Christoph Nitschke

Schreiben des Ministeriums 

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09.01.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gutes und gesundes Jahr 2021.
Leider startet das neue Jahr mit der unerfreulichen Nachricht, dass der Unterricht in den Schulen frühestens am Montag, 18. Januar 2021 startet.

Wir halten Sie über alles Weitere auf dem Laufenden.

Unsere LehrerInnen sind vorbereitet, um ab Montag, 11. Januar allen Schülerinnen und Schülern das Lernen mit Material zu Hause zu ermöglichen. Wie dies im Einzelfall ablaufen wird, erfahren Sie von den jeweiligen KlassenlehrerInnen.

Notbetreuung:

Sie können die Notbetreuung für Ihr Kind beantragen, wenn beide Erziehungsberechtigte in Ihrer beruflichen Arbeit unabkömmlich sind und Sie Ihr Kind nicht betreuen können. Bei Alleinerziehenden kommt es nur auf deren Arbeit an. Nähere Bestimmungen entnehmen Sie bitte diesem –> Schreiben. Wir möchte Sie bitten die Notbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn dies für Sie zwingend erforderlich ist.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien in diesen schwierigen Zeiten viel Kraft und eine gute Gesundheit. Wenn wir Sie unterstützen können, melden Sie sich gerne bei den jeweiligen KlassenlehrerInnen Ihres Kinders oder der Schulleitung.

Herzliche Grüße

MD Schreiben Schulbetrieb nach Weihnachtsferien